Verpflichtung zur elektronischen Rechnung

Verpflichtung zur elektronischen Rechnung: Das Wachstumschancengesetz im Überblick

Ab dem Jahr 2025 wird eine neue Ära der Rechnungsstellung im B2B-Bereich eingeläutet: Elektronische Rechnungen werden verpflichtend. Diese Neuerung geht auf das Wachstumschancengesetz zurück, dem der Bundesrat am 22. März 2024 nach einem Vermittlungsverfahren zugestimmt hat. Doch was bedeutet das konkret?

 

Hintergrund und Vorbereitung

Die Einführung einer elektronischen Rechnung ist Teil der ViDA-Initiative der EU-Kommission. Diese Initiative plant ein elektronisches Meldesystem, das unter anderem die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen (ZM) ersetzen soll. Ursprünglich war geplant, dass diese Änderungen im Jahr 2028 in Kraft treten. Allerdings wird mittlerweile über eine Verschiebung auf 2030 oder sogar 2032 diskutiert. In Deutschland wurde bereits seit Mitte April 2023 über einen Diskussionsentwurf zu einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung debattiert, der schließlich im Wachstumschancengesetz Eingang fand.

 

Was ändert sich?

Ab 2025 wird zwischen elektronischen Rechnungen (eRechnungen) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Eine eRechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden können und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Das Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen. Allerdings können Rechnungsaussteller und -empfänger auch ein anderes Format vereinbaren, solange die erforderlichen Angaben in das normgerechte Format übertragen werden können.

 

 

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Wer ist betroffen?

Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung betrifft ausschließlich Leistungen zwischen Unternehmern (B2B) im Inland. Die Umsätze müssen also nicht steuerbefreit sein und sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger müssen im Inland ansässig sein.

Übergangsregelungen und Ausblick

Die eigentliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Allerdings gibt es Übergangsregelungen bis 2027, die den Unternehmen Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Ab 2028 müssen die neuen Anforderungen dann zwingend eingehalten werden. Die EU-weiten ViDA-Maßnahmen könnten jedoch ebenfalls um 2 bis 4 Jahre verschoben werden.

Die Einführung der elektronischen Rechnung ist unausweichlich und bietet zahlreiche Effizienzvorteile. Unternehmen sollten daher bereits jetzt entsprechende Projektstrukturen implementieren, um eine fristgerechte Umsetzung sicherzustellen.

Die Diskussionen auf nationaler und europäischer Ebene über eine mögliche Verschiebung der ViDA-Maßnahmen zeigen jedoch, dass die Umstellung möglicherweise noch Zeit benötigt und Unternehmen daher flexibel bleiben sollten.

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